Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Teil des Vertrages. Bitte lesen Sie sie aufmerksam durch, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
1. Leistungsbeschreibung
Die Angebote der Hundeschule WeCanDog Hundeschule Taunus werden im Folgenden unter dem Begriff „Veranstaltungen“ zusammengefasst.
Welche Leistungen zwischen WeCanDog Hundeschule Taunus und dem Teilnehmer vereinbart werden, richtet sich nach der Leistungsbeschreibung der Homepage. WeCanDog Hundeschule Taunus behält sich aber vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen des Programms, bezüglich Inhalt und Ablauf bekannt zu geben. WeCanDog Hundeschule Taunus erklärt, dass notwendige kurzfristige Änderungen und Verschiebungen des zeitlichen Ablaufs möglich sind. WeCanDog Hundeschule Taunus wird etwaige Änderungen, soweit möglich, im Einvernehmen der Teilnehmer vornehmen, um dem Vertragsziel so nah wie möglich zu kommen. Ebenso wird der Umfang der Leistung erhalten bleiben.
2. Anmeldung
Mit seiner Anmeldung zum Training in der Hundeschule WeCanDog, oder einer der Hundeschule WeCanDog organisierten Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Anmeldungen können schriftlich per mail oder über das Online-Formular erfolgen. Der Teilnehmer erhält daraufhin eine schriftliche Bestätigung. Eine Anmeldung zu den Kursen der Hundeschule WeCanDog ist verbindlich. Wann genau der Start-Termin der jeweiligen Gruppe stattfindet, klärt die WeCanDog Hundeschule Taunus noch mal genau mit dem Kunden ab. Die Gruppenstunden der Junghundegruppe 1 und 2 müssen an fünf bzw. sechs aufeinanderfolgenden Terminen genommen werden (Ausnahme s. 4.a.).
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3. Zahlung
Die Kosten der jeweiligen Veranstaltung sind auf der Homepage aufgeführt. Durch die Anmeldung zur Veranstaltung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der anfallenden Kosten in bar oder per Überweisung. Zahlung erfolgt bei Einzelstunden und Kursangeboten direkt vor oder nach der Stunde, bei Kurspaketen in der zweiten Stunde für die weiteren Stunden im Voraus gemäß der aktuellen Preise, bei Vorträgen oder Workshops mit Erhalt der Rechnung.
Bei Zahlungsverzug werden ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. WeCanDog Hundeschule Taunus behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten, oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.
4. Rücktritt durch den Teilnehmer
4.a. Rücktritt von Kursstunden
Eine Absage oder Verschiebung von Einzelstunden (Ausnahmen siehe 4.b. ) durch den Teilnehmer ist bis mindestens 24 Stunden vorher möglich. Es gelten auch hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter oder per Mail. Erfolgt keine oder eine spätere Absage, wird die Unterrichtsstunde berechnet. Vom Teilnehmer abgesagte Stunden des geschlossenen Junghundekurses können nicht nachgeholt und berechnet werden. Die Welpengruppen finden ebenfalls als geschlossener Kurs mit Anmeldung vom Start in der Gruppe bis zur 16. Woche des Hundes statt. Vom Kunden abgesagte Stunden in der Welpengruppe können nicht nachgeholt werden und werden berechnet. Bereits gebuchte Stunden sind nicht übertragbar.
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.4.b. Rücktritt von Workshops, Veranstaltungen, Tageswanderungen, Vorträgen
Der Teilnehmer kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag/der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten sind wie folgt gestaffelt:
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früher als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten für den Teilnehmer
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ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr
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ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 100% der Teilnahmegebühr
Bei einem Rücktritt kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennen. Tritt ein Dritter in den Vertrag mit ein, so haften der ursprüngliche Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Gesamtbetrag und die durch den Rücktritt entstandenen Mehrkosten. WeCanDog Hundeschule Taunus kann den Ersatzteilnehmer ablehnen, wenn er die Anforderungen der Veranstaltung nicht leisten kann, oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen gegen eine Teilnahme sprechen.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Das Widerrufsrecht bezüglich Fernabsatzverträge findet laut BGB § 312 Absatz b Nr. 6 keine Anwendung. Der Kunde/Teilnehmer hat kein Recht auf Widerruf.
5. Rücktritt durch WeCanDog Hundeschule Taunus
5. Rücktritt von Kursstunden
Die Hundeschule WeCanDog behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Unterricht bewusst stört, der Kunde im Zahlungsrückstand ist, oder der Kunde sich entgegen dem Tierschutz-Gesetz verhält. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Stunden – werden nicht erstattet. Bei Ausfall des Einzeltrainings durch Verschulden der Hundeschule WeCanDog werden die entsprechenden Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Bei Ausfall der Kursstunden läuft der Kurs in der Folgewoche gewohnt weiter, die ausgefallene Stunde wird nicht berechnet.
Die Trainingsstunden finden bei jeder Witterung statt, es sei denn die Hundeschule WeCanDog sagt die Stunden ab. Die Hundeschule WeCanDog behält sich vor Trainingsorte, -zeiten und -tage zu verschieben.
5.a. Rücktritt von Workshops, Veranstaltungen, Wanderungen, Vorträgen
Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 5 AGB, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Kunden oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden. Bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dabei wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Der Veranstalter wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem Kunden durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.
6. Haftung der WeCanDog Hundeschule Taunus
WeCanDog Hundeschule Taunus haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis der Leistung beschränkt.
Die Hundeschule WeCanDog übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen. Die Teilnahme aller Unterrichtsstunden oder Prüfungen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde haftet für die von sich, oder seinem Hund verursachten Schäden. Für Hunde besteht grundsätzlich Versicherungspflicht und ein gültiger Impfungsnachweis ist erforderlich.
7. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten und so aktiv am Trainingsziel mitzuwirken. Eine Erfolgsgarantie ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgelblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Teilnehmers abhängt. Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund regelmäßig geimpft und entwurmt und außerdem ungezieferfrei, in den behördlichen Fristen gemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Teilnehmer den Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
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8. Gewährleistung
WeCanDog Hundeschule Taunus weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, wenn der Teilnehmer es nicht schuldhaft unterlassen hat, einen bestehenden Mangel der WeCanDog Hundeschule Taunus anzuzeigen. Wird die Leistung der WeCanDog Hundeschule Taunus durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer, nach Bekanntgabe und Einhaltung einer angemessenen Frist zur Abhilfeschaffung, vom Vertrag zurücktreten. Die Kündigung ist nur zulässig, wenn der Mangel nicht zu beseitigen ist, oder die WeCanDog Hundeschule Taunus sich weigert, den Mangel zu beseitigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
9. Verjährung von Ansprüchen
Alle Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
11. Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
12. Datenschutz
Die WeCanDog Hundeschule Taunus ist berechtigt, persönliche Daten elektronisch zu speichern. WeCanDog Hundeschule Taunus nutzt die Daten ausschließlich zur Organisation der vertraglichen Leistungen.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Königstein im Taunus.